Dienstleistungen für Erbengemeinschaften
Mit klaren Verhältnissen die emotionale Belastung gering halten
Der Tod eines nahestehenden Menschen verbindet zur Erbengemeinschaft.
Neben der Trauer über den Verlust des Verstorbenen sehen sich die Mitglieder der Erbengemeinschaft unvermittelt konfrontiert mit einer Vielzahl von rechtlichen und praktischen Fragen und Problemen:
- Sollen wir das Erbe annehmen oder ausschlagen? Müssen wir die Schulden zahlen?
- Ist das Testament gültig? Wie ist es auszulegen? Wer muss das Vermächtnis auszahlen?
- Wer kümmert sich um die Verwaltung des Nachlasses?
- Wer darf für die Erbengemeinschaft handeln? Was, wenn die Erben uneinig sind?
- Müssen wir Erbschaftssteuern zahlen? Und wer schuldet diese?
- Wer kriegt wie viel? Muss die Schenkung angerechnet werden? Wie können wir die Erbengemeinschaft auflösen? Etc., etc.
Anspruchsvolles Miteinander
Als Erbengemeinschaften müssen Sie diese Fragen und Probleme gemeinsam lösen. Für die meisten ist es jedoch ungewohnt und unangenehm, in dieser Situation seine Ansprüche geltend zu machen. Pietätsgründe verbieten ein forsches Fordern, andererseits will man auch nicht auf etwas verzichten, das einem zusteht. Schon innerhalb der Familie fällt es deshalb schwer, sich über die notwendige Verwaltung und Verteilung der Erbschaft zu einigen. Sind Aussenstehende beteiligt, deren Denkweise man nicht kennt, wird die Herausforderung noch viel grösser.
Häufiges Resultat: Unsicherheit, lange dauernder Streit, emotionale Belastung und hohe Kosten. Sie können dies vermeiden, indem Sie von Anfang an Unterstützung beiziehen. Eine frühzeitige Beratung schafft Klarheit über die rechtlichen Verhältnisse und zeigt bewährte Lösungen für die vielen Fragen auf.
Dienstleistungen für Erbengemeinschaften und Erben Kontakt
- Unterstützung von Erbengemeinschaften
- Beratung in allen Rechtsfragen
- Entlastung bei der Verwaltung des Nachlasses
- Unterstützung mit bewährten Lösungen
- Vertretung der Erbengemeinschaft als Erbenvertreter
- mit einem Erbenvertreter, der im Interesse aller Erben handelt, können Pattsituationen bei der Verwaltung und Vertretung der Gemeinschaft vermieden werden
- Vertretung der Erbengemeinschaft nach aussen
- Vertretung einzelner Erben oder Vermächtnisnehmer
- zur Klärung der eigenen Ansprüche
- Durchsetzung der eigenen Rechte gegenüber den anderen Erben
- Anfechtung von Testamenten, Herabsetzungs- und Ungültigkeitsklagen
- Prüfung von Erbteilungsverträgen, die von Dritten erstellt wurden
- Erbteilung durchführen
- Erstellen von fairen und korrekten Teilungsrechnungen und Erbteilungsverträgen
- Praktische Abwicklung des Nachlasses und Umsetzung des Teilungsvertrags
- Beratung zum Erbrecht
- allgemeine Beratung zu allen Fragen rund um Erbschaft, Testament und Nachlass
- Beratung zur Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Erbenberatung
- Nachlassplanung
- Beratung zur Regelung Ihres Nachlasses
- eheliches Güterrecht, Ehe- und Erbverträge, Testamentsberatung
- Mandate als Testaments- oder Willensvollstrecker
- Estate planning
- Erbschafts- und Schenkungssteuer