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Erbrecht

Erbteilung

Erbteilung - schnell, korrekt und ohne Streit

 

Im Kanton Zürich ist die Teilung der Erbschaft Sache der Erben. Diese Aufgabe trifft sie jedoch meist unvorbereitet, und sie kann schnell einmal kompliziert, aufwändig und nervenaufreibend werden. Unvermittelt stellen sich zahllose Fragen, mit denen die Hinterbliebenen konfrontiert werden. Zur Trauer gesellen sich dann Unsicherheit und oft auch Überforderung.

Ein Testament muss richtig interpretiert werden, und der Wille der verstorbenen Person verdient den gleichen Respekt wie das Gesetz. Es stellen sich Fragen von Enterbung über Pflichtteil zu verfügbarer Quote, von Ausschlagung der Erbschaft zu Erbschaftsschulden und amtlicher Liquidation, von güterrechtlicher Auseinandersetzung über Nutzniessung zu Vor- und Nacherbeneinsetzung, zu  Legat, Erbschaftssteuern und Liegenschaften. Alle diese Themen verlangen plötzlich volle Aufmerksamkeit und zehren an der Kraft.

Und nicht immer sind sich die Erben darüber einig, was fair ist und wem wie viel zustehen soll. Um den Familienfrieden zu wahren, lohnt es sich meist, rechtzeitig fachmännischen Rat einzuholen, noch bevor allzu viel Geschirr zerschlagen ist. Sind unmündige Kinder an der Erbschaft beteiligt, müssen auch die besonderen Anforderungen der Kindes- und Erwachsenen-schutzbehörde (KESB) eingehalten werden.

Zögern Sie daher nicht, mich zu kontaktieren, falls Sie Unterstützung bei der Teilung einer Erbschaft benötigen. Gerne berate ich Sie zu allen erbrechtlichen Fragen. Wenn Sie sich vollständig entlasten und die Teilung einer neutralen Drittperson übertragen wollen, erledige ich Ihre Erbteilung für Sie schnell, korrekt und wenn immer möglich ohne Streit.

Auch wenn Sie die Erbteilung als Erben oder Willensvollstrecker selbst durchführen möchten, dabei aber Unterstützung beanspruchen möchten, berate ich Sie gern.

 

Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Gespräch.